Mittelfinger, Fluchen und Co.

Bis zu 4000 Euro Strafe: Welche Beleidigungen am Steuer richtig teuer werden

Saskia Muhs

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30.4.2024, 21:18 Uhr
Den Mittelfinger zeigen gehört mit Abstand zu den teuersten Gesten im Strafenkatalog.

© dpa Den Mittelfinger zeigen gehört mit Abstand zu den teuersten Gesten im Strafenkatalog.

Der zähe morgendliche Berufsverkehr, wenn man eh schon spät dran ist, eine drückende Blase im Stau oder die gesperrte Ausfahrt in der Baustelle. Als Autofahrer oder Autofahrerin findet man sich gelegentlich in Situationen wieder, die den Blutdruck nach oben und die Laune nach unten schnellen lassen können. Wenn sich dann auch noch ein anderer Verkehrsteilnehmer vermeintlich falsch oder egoistisch verhält, reißt manchen Menschen der Geduldsfaden. Laut einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) aus dem Jahr 2020 neigen Männer übrigens mehr zur Aggressivität am Lenkrad als Frauen.

Bei einer Beleidigung im Straßenverkehr handelt es sich um eine Straftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit. So steht es unter § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB). Für eine verbale Entgleisung oder eine unflätige Geste kann man also schlimmstenfalls strafrechtlich verfolgt werden – mit einem Bußgeld ist es nicht unbedingt getan.

Sogar Gefängnisstrafe ist möglich

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 185 StGB). Weil es sich dabei allerdings um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt, kommt es dazu nur, wenn innerhalb von drei Monaten Anzeige wegen Beleidigung erstattet wird, erklärt "Bußgeldkatalog.org".

Wie teuer sind die jeweiligen Beleidigungen?

Kommt es zu einer Verhandlung, kann das Gericht den individuellen Strafrahmen festsetzen – einen Strafkatalog gibt es nicht, nur einen Strafrahmen, heißt es weiter. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Deren Anzahl und Höhe ist wiederum abhängig von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten. Die folgenden Strafen stammen laut "Bußgeld.org" aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können je nach individuellem Fall also abweichen.

  • Die Zunge herausstrecken: 150 Euro
  • "Dumme Kuh": 300 Euro
  • "Idiot": 1500 Euro
  • Einen Polizisten duzen: 600 Euro
  • Einen Vogel zeigen: 750 Euro
  • Scheibenwischer-Geste: 1000 Euro
  • "Alte Sau": 2500 Euro
  • "Fieses Miststück": 2500 Euro
  • Stinkefinger zeigen: 4000 Euro

Solange das Autofenster nicht geöffnet und die Geste an niemanden direkt gerichtet, kann man übrigens dem Bußgeld davonkommen.